EU DSM: Free Flow of Data
18. April 2019 09:44 Uhr | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Permalink
Mit der Diskussion der Auswirkungen des Brexit kamen auch andere Aspekte europäischer Regelungen wieder in den Fokus. Seit letztem Jahr ist es im Rahmen des DSM Digital Single Market erlaubt, nicht-personenbezogene Daten überall in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft zu zu übermitteln, zu speichern und zu verarbeiten. Dies betrifft hauptsächlich Daten, die nicht GDPR/DSGVO unterliegen, aber z.B. steuerrelevante Daten einschließen. Im Entwurf der Überarbeitung der GoBD wird dem bereits Rechnung getragen. Damit wird auch das Speichern in einer europäischen Cloud legitim, wo man bisher nicht immer eindeutig nachweisen konnte, wo denn die Daten wirklich liegen.
Für die Wirtschaft und das Zusammenwachsen des europäischen Marktes ist die Richtlinie ein wichtiger Faktor: bis zu 4% Wachstum und Ersparnisse werden veranschlagt. Mit dem “Free Flow of Non-Personal Data” ist hier EU-weit eine gute Grundlage geschaffen worden, die natürlich noch in nationales Recht “umgegossen” werden muss. Nun gilt es noch, z.B. im Rahmen eines EU-Rechts für die Umsatzsteuer, die Aufbewahrungsfristen EU-weit zu vereinheitlichen – und zu verkürzen.
Im obigen Bild der Initiative ist Großbritannien grafisch schon mal raus … kein Cloud-Symbol ziert die Standorte in UK. Wer seine Daten heute noch bei RZ-Anbietern und Cloud-Lösungen in Großbritannien liegen hat, sollte langsam sich mit der Möglichkeit der Rück-Migration in den europäischen Raum beschäftigen. Auch bei einem weichen Brexit ist nicht gesagt, dass der “Free Flow” auch beibehalten wird.
Zum Free Flow im EU Digital Single Markt gibt es ein Factsheet: http://bit.ly/FreeFlowOfData.