eGovG NRW Konsultation

30. August 2015 13:40 Uhr  |  Dr. Ulrich Kampffmeyer  |  Permalink


Auch Nordrhein-Westfalen bekommt jetzt ein E-Government-Gesetz. Hierzu wurde eine eigene Webseite aufgesetzt, um eine Konsultation zu den neuen Regelungen zu ermöglichen: https://egovg.nrw.de/egovg/de/home/informieren. Vieles aus dem eGovG des Bundes wird nun auch für das Land und die Kommunen relevant.

Mit dem neuen eGovG sollen nun auch De-Mail, EID und anderen spezielle Verfahren Einzug in die Verwaltung halten:"Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalenwww.PROIJECT-CONSULT.de/files/eGovG NRW Gesetzentwurf.pdf. So findet sich in §3 das Instrumentarium von De-Mail. In § 10 "Übertragen und Vernichten des Papieroriginals" wird positiver Weise nicht auf das Scannen mit Signatur eingegangen. §13 eröffnet zukünftig auch die elektronische Akteneinsicht. In §14 geht es um die Übertragung von Daten und Akten, die sicher erfolgen muss. Bis 2022 soll vollumfänglich der elektronische Aktenaustausch gewährleistet sein – welche Rolle spielt da denn De-Mail? Laut §15 sollen Informationen mit Metadaten in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden. Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter können nach §19 auch ausschließlich elektronisch veröffentlicht werden. Allerdings dürfte die "Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates" die recht offen gehaltenen Vorgaben wieder einschränken und gegebenenfalls deutsche proprietäre Sonderlocken auch in Landes- und Kommunal-Behörden schwemmen. Interessant auch die Zusammenstellung in §23 die zentral Verschlüsselungsverfahren, De-Mail und andere Vorgaben koordinieren soll. Hält mit dem Gesetz nun auch das Organsiationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit oder gar die qualifizierte elektronische Signatur qeS oder gar die TR 03138 Resiscan oder gar die TR 03125 ESOR Einzug in NRW? Bis jetzt sieht es nicht so aus. Aber man weiß ja nie.

Für neue und besonders auch für bestehende IT-gestützte Verfahren sind die Vorgaben dennoch ein ziemlich großer Zusatzaufwand. Daher ist die Stellungnahme des "KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister" durchaus interessant, der das eGovG aus Sicht der Rechenzentren und Softwarebereitsteller betrachtet: www.PROJECT-CONSULT.de/files/KDN Stellungnahme Verbändeanhörung eGovG 2015-08-25.pdf (Danke an Volker Franke und Wolfgang Ksoll für den Hinweis auf die Stellungnahme von Herrn Dr. Engel von der KDN).

Dr. Ulrich Kampffmeyer

Curriculum auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kampffmeyer

Ein Kommentar zu “eGovG NRW Konsultation

  • Das EGovG in NRW wird nichts bringen
    31. August 2015 um 14:04
    Permalink

    Die Initiative D21 stellte in ihrem 2015er EGov-Monitor fest, dass die Nutzung von E-Government in Deutschland rückläufig sei: eGoverment-Nutzungszahlen nehmen ab http://www.egovernment-computing.de/standards/articles/499711/
    in Deutschland sind es nur jämmerliche 35% der Online-User, im Rest von Europa of 70%. DIVSI stellte fest, dass 95% der Online-User E-Commerce-Lösungen nutzen (Amazon, EBay, usw.). Hier liegt also ein fundamentales Problem vor, dass mir jetzt bei der Ansicht des KDN-Kommentars zum NRW-EGovG klarer wurde.
    Wir haben 1997 mit dem Signaturgesetz uns von der internationalen Entwicklung und der internationalen Standardisierung abgewendet und eine deutsche Sonderlösung geschaffen, die nicht funktioniert. Wir haben die Behandlung von Schriftgut auf Papier anders behandelt als elektronisches Schriftgut. Das wurde nicht mal im deutschsprachigen Ausland so gemacht: in der Schweiz ist das Verändern von einer E-Mail normal als Urkundenfälschung eine Straftat, während bei uns durch die Trennung von Schriftform, Textform und elektronischer Form das Fälschen einer E-Mail zu einem nicht strafbaren Kavaliersdelikt wurde. 2001/2002 wurde das Signaturgesetz in das BGB (§126), das VwVfG (§3a), die AO und das SGB eingebaut. Es wurde postuliert, das die Trennung von Papier und Elektronik durch deutschspezifische Technologie wie qualifizierte Signaturen, eIDs auf dem Personalausweis und Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger (EU-Bürger grenzen wir systematisch aus), De-Mail als nur dem Namen nach eine E-Mail, die mit keinem Mailstandard kompatibel ist und nicht mit normalen E-Mail-Programmen wie Outlook, Lotus Notes oder Thunderbird bedient werden kann, sondern nur unsicher mit Webbrowsern Dateien verschieben kann (technisch minderwertige Basteleien, wenn man echte E-Mail gewohnt ist).
    Aber in den 18 Jahren seit SigG haben wir gesehen, dass sich diese deutsche Sondertechnologie nicht durchsetzt. Nicht mal Behörden haben De-Mail (vereinzelt vielleicht). Wir haben geschwiegen als Bund, Land und Kommunen gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie vorsätzlich verstießen. EU-Bürger sollen nach Artikel 8 einfach und online ihr Gewerbe in allen Ländern der EU anmelden können. In Deutschland aber werden sie über §3a VwVfG böswillig ausgesperrt. Der Kommentar vom KDN deutet sanft darauf hin, dass dieses Rechtsbruch von der EU nicht weiter geduldet werden wird und man neben die deutschnationalen Lösungen auch erwachsene setzen wird. Zum Schaden des Steuerzahlers.
    Was noch viel gravierender ist, ist der enthemmte bürokratische Aufwuchs, der wegen der Trennung von Papier und Elektronik auf die Gesetzgeber (nur in Deutschland und nicht in den anderen 200 Staaten dieser Welt) zu kam. Nun müssen in allen Ländern und dem Bund jeweils ca. 10.000 Normen gescreent werden, ob Schriftformerfordernis erforderlich ist. Hier müssen Organisationslaien am Werk gewesen sein. Wenn man schon diesen absurden nationalen Alleingang gemacht hat, hätte man auch pragmatisch sagen können, dass alles elektronische dem papiernen gleich sei, es sei denn, man braucht eine Sonderbehandlung. So aber wurde am Grundgesetz vorbei, das uns Verhältnismäßigkeit gebietet und uns auch zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mahnt, ein absurder bürokratischer Aufriss gemacht, der ohne jeden Nutzen ist. Es nutzt ja keiner, s.o. Wahrscheinlich könnte man diesen deutschnationalen Unsinn sogar vor Gericht zu Fall bringen, da die Menschen darum betrogen werden, wie in anderen Ländern einfach mit der Verwaltung zu kommunizieren.
    Mittlerweile neige ich dazu, dass hier nicht aus Versehen Mist gemacht wird, sondern dass vorsätzlich Boykotteure und Saboteure am Werk sind, die die Digitalisierung behindern wollen. Es geht ja auch anders. In der Finanzverwaltung, wo es um Geld geht und nicht um nutzlose Spielerei wie im BMI, hat man gemerkt, dass Rechnungen mit qualifizierten Signaturen nicht genutzt werden. Was hat man gemacht? Den Zwang zur QualSig in §14 UStG wegfallen lassen. Was heißt das? Jan und Hein können mit Word ihre Rechnungen schreiben, zu PDFs machen und mit ordinärer(kostenloser) E-Mail verschicken und die Rechnung beim Umsatzsteuervorabzug geltend machen. Wie seit Jahrzehnten im Ausland. Die Boykotteure versuchen dagegen derzeit die XML-Variante der elektronischen Rechnung mit ZugFERD europäisch inkompatibel zu machen.
    Dieser exorbitante deutschnationale Aufriss ohne jeden Nutzen bei der Trennung zwischen Papier und Elektronik bringt keinen Nutzen, verstößt gegen EU-Recht, lässt Deutschland digital immer weiter zurück fallen, behindert Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. (Schweiznationale Sichtweisen sind ja völlig konträr zu deutschnationalen).
    Da lohnt es auch nicht das EGovG-E in NRW zu kommentieren. Es wird die Behinderung der Digitalisierung weiter zementieren und die Bürger werden wie bisher auf E-Government verzichten, weil es in Deutschland aufwändiger, teurer, mühseliger, rechtswidriger (EU-DLR) und langatmiger ist als Kommunikation auf Papier oder persönliches Erscheinen bei Behörden. Wahrscheinlich lässt sich das Problem nur biologisch lösen, wenn die Babyboomer in Rente sind. 18 Jahre Signaturgesetz sprechen eine klare Sprache von Abkoppeln der deutschen Verwaltung von der realen Welt.

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