Hillary Clinton & US Federal Records Laws

6. März 2015 17:54 Uhr  |  Dr. Ulrich Kampffmeyer  |  Permalink


Die Geschichte mit den E-Mails, die Hillary Clinton als Außenministerin der USA von ihrem privaten Account verschickte, führten in den USA zu einem kleinen Aufstand – was denn dort wieder verheimlicht worden sein könnte. Ist so etwas auch in Deutschland denkbar?

Eher nicht, denn in den USA gibt es spezielle Gesetze für die Aufbewahrung und Dokumentation von Nachrichten und Dokumenten des Präsidenten, des Kabinettes und anderer staatlicher Organisationen. Barack Obama hatte zu Beginn seiner ersten Präsidentschaft denn auch Probleme, weil er sein privates Mobiltelefon weiterbenutzen wollte (und später durfte).

Beim privaten E-Mail-Account von Hilary reicht die Spannweite von Sicherheits- bis zu Transparenz-Argumenten. Hilary will aber alle ihre E-Mails nunmehr offenlegen (soviel zu den Vertraulichkeits- und Sicherheitsaspekten bei der Korrespondenz einer Außenministerin). Über den "E-Mail-Skandal" berichtete zunächst die New York Times. Die Hintergründe des Themas Records Management und Records Laws beleuchten zwei Beiträge in NEXTgov (Hillary Clinton's pesonal email use a blow the the White House transparency claim und What Clinton's email habits reveil about Federal Records Law). Ganz so schlimm wie derzeit aufgebauscht ist aber der Fall nicht, denn erst in der letzten Änderung des Federal Records Act wurden private Accounts nicht grundsätzlich verboten (was die NARA National Archives and Records Administration ein wenig ärgerte). Im Grundsatz müssen aber alle wichtigen E-Mails in einem Records Management einer Bundesbehörde archiviert werden (NARA Bulletin November 2013 "Federal records are documentary materials that agencies create and receive while conducting business that provide evidence of the agency's organization, functions, policies, decisions, procedures and operations, or that contain information of value.” und NARA Bulletin Sep. 2014 "any email that fits in the aforementioned category must be filed in an agency record-keeping system and retained on a certain schedule depending on the nature of its content."). Im Artikel von NEXTgov wird aber auch gefragt, ob denn das "Repository" einer "Agency" per se sicherer sei als ein privater Account? Angesichts der Offenbarungen von Snowdon zur NSA-Affäre dürfen wir davon ausgehen, dass beide, der offizielle und der private Account von Hillary sorgfältig überwacht und gespeichert wurden (also gibt es schon die Kopie bei einer Federal Agency 🙂 ).

Und bei uns in Deutschland? Frau Kanzlerin kommunizierte auch eifrig mit einem privaten, ungesicherten Telefon – da die gesicherten so umständlich sind und nur so wenige ein solches Ding hatten. Wie sieht es eigentlich jetzt mit dem Archivieren von Kommunikation der Kanzlerin aus? Oder von dem, was die Politiker über Social Media täglich raushauen … wird da Web-Archivierung, Tweet-Archivierung, Posting-Archivierung betrieben? Alles offene Flanken – denn die netten freundlichen Amerikaner von der NSA beim Benutzerservice und am Telefon rücken ja ihre "Sicherheitskopien" nicht heraus. Also wenn die Technik das schon nicht automatisch schafft und die Gesetze – beidseits des Atlantiks – wenig greifen, bleibt nur noch an das Verantwortungsbewußtsein von Politkern und Beamten zu appelieren – was an einem Freitag Abend Oliver Welke beim nächsten Daten-Skandälchen sicher tun wird.

Ulrich Kampffmeyer

Dr. Ulrich Kampffmeyer

Curriculum auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kampffmeyer

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