GoBD: Nachfolger der GoBS
16. April 2013 08:00 Uhr | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Permalink
Um den Nachfolger der GoBS, ursprünglicher Arbeitstitel GoBIT, gab es jahrelang nur Stille. Nun gibt es einen neuen Entwurf, die GoBD "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff".
Dieser Entwurf (Version vom 24.01.2013 http://bit.ly/PC-GOBD) vereint die Ansätze der GoBS (von 1997, recht veraltet inzwischen) und den GDPdU (von 2002). Damit werden auch eine Reihe von Divergenzen zwischen GoBS und GDPdU ausgeräumt. Und die Formulierungen im Entwurf sind diesmal sehr klar. Es wird wenig zu Rätseln geben.
Was gut an GoBS, GoB, AO, GDPdU usw. ist, nebst zahlreichen zitierten BHF-Urteilen zu dedizierten Sachverhalten, schafft Klarheit. Grundprinzipien der revisionssicheren Archivierung und der Compliance finden sich ebenfalls wieder. So auch die Verfahrensdokumentation und fünf Compliance-Prinzipien: Vollständigkeit ((§ 146 Abs. 1 AO, § 239 Abs. 2 HGB), Richtigkeit ((§ 146 Abs. 1 AO, § 239 Abs. 2 HGB), Zeitgerechtigkeit ((§ 146 Abs. 1 AO, § 239 Abs. 2 HGB), Ordnung (§ 146 Abs. 1 AO, § 239 Abs. 2 HGB) und Unveränderbarkeit (§ 146 Abs. 4 AO, § 239 Abs. 3 HGB).
Und – die elektronische Signatur (QES) ist für steuerliche Zwecke nicht erforderlich.
Und – Original und Anzeigekopie sind unter dem gleichen Index aufzubewahren.
Und – wenn Kryptographie eingesetzt wird, sind nicht nur die Schlüssel aufzubeharen sondern auch codiertes und uncodiertes Objekt.
Und – eine klare Aussage zum Wert von Zertifikaten – : "Positivtestate zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung – und damit zur Ordnungsmäßigkeit DV-gestützter Buchführungssysteme – werden weder im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung noch im Rahmen einer verbindlichen Auskunft erteilt. „Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter entfalten gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung". Es lebe die "revisionssichere Archivierung" wo rückblickend durch den Prüfer am System vor Ort festgestellt wird, ob alles ordnungsgemäß war!
Abgesehen von Kleinigkeiten ein sehr guter Entwurf! Die Spitzenverbände sollen diesen Entwurf bis zum 2.5.2013 kommentieren. Dann wird es im Sommer eine Endversion geben.
Das Inhaltsverzeichnis der GoBD:
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen
und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
IV A 4 – S 0316/13/10003
DOK 2013/0296820
1. Anwendungsbereich ………………………………………………………………………………………….. 2
2. Verantwortlichkeit ……………………………………………………………………………………………. 5
3. Allgemeine Anforderungen ……………………………………………………………………………….. 5
4. Belegwesen (Belegfunktion) …………………………………………………………………………….. 11
5. Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge und in sachlicher Ordnung … 15
6. Internes Kontrollsystem (IKS) …………………………………………………………………………. 18
7. Datensicherheit ……………………………………………………………………………………………….. 18
8. Unveränderbarkeit, Protokollierung von Änderungen ……………………………………… 19
9. Aufbewahrung ………………………………………………………………………………………………… 20
10. Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit ……………………………………………………….. 24
11. Datenzugriff ……………………………………………………………………………………………………. 26
12. Zertifizierung und Software-Testate ………………………………………………………………… 30
13. Anwendungsregelung ………………………………………………………………………………………. 30
GoBD oder GoBIT ?
Kaum ist die GoBD im Umlauf (siehe http://bit.ly/PC-GOBD ), die eigentlich erstmal nur intern bei den großen Verbänden abgestimmt werden sollte, kommt die AWV mit einer GoBIT-Version ("final" von 13.10.2012) "um die Ecke". Über Jahre war über die GoBIT spekuliert worden – ob sie nun kommt oder nicht. Mit ein wenig Öffentlichkeit zur GoBD wird auch die Diskussion um die GoBIT neu belebt. Wer wird es denn nun werden 😉
12 Uhr mittags - Shootout - GoBD vs. GoBIT
Die unkonsolidierte Situation mit GoBS, GDPdU und anderen gesetzlichen und regulativen Vorschriften ist unbefriedigend. Alle warteten seit Jahren auf die angekündigten GoBIT als Nachfolger der GoBS.
Die GoBIT werden ohne Beteiligung der Öffentlichkeit (die wahrscheinlich auch uninteressiert wäre und den Diskussionsprozess nur stören könnte) entwickelt. Am 13.10.2012 ist dann ein finaler Stand erreicht.
Parallel (und schneller) werden die GoBD (auch ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, die wahrscheinlich auch uninteressiert wäre und den Diskussionsprozess nur stören könnte) entwickelt. Nun gehen die GoBD in einen Besprechungsprozess, natürlich auch nur mit eingeschränkter Öffentlichkeit bei den einschlägigen Verbänden.
Irgendwie sickern – von den Initiatoren auch nicht so gewollt – die GoBD an die – immer noch uninteressierte Öffentlichkeit.
Prompt werden 8 Tage nach dem Leaken der GoBD nun die GoBIT auf der AWV-Webseite in der Version vom 13.10.2012 bereitgestellt.
Ein Schelm, wer sich da einen Zusammenhang denkt.
Aber was unerträglich ist – jahrelang warten alle auf eine konsolidierte Sicht auf die Welt der Aufbewahrung und Archivierung, und nun haben wir gleich zwei konkurrierende Initiativen. Als ob wir alle nicht Besseres zu tun hätten, als uns diesem Formal-Verbands-Diskurs zu widmen. Ein gutes Dokument reicht. Und das brauchen wir schnell. Aber Verwaltung und Gesetzgeber bekleckern sich zur Zeit gerade nicht mit Ruhm – Aufbewahrungsfristverkürzung, LSR, eGovG, De-Mail und so weiter und so weiter.
ich stelle jetzt einfach mal hier die Anforderung, dass
bis zum 30.06.2013 geklärt sein muss, welche Regularien (GoBD oder GoBIT) und welche Aufbewahrungsfristen ab 1.1.2013 zu gelten haben.
DAS MUSS DOCH WOHL MAL MÖGLICH SEIN!
Die XING-Diskussion gibts hier: http://bit.ly/GOBD_GOBIT
Die GoBD gibts hier: http://bit.ly/PC-GOBD
Die GoBIT gibts hier: http://bit.ly/PC-GOBIT
BITKOM zu GoBD & GoBIT
Nun kommt der BITKOM um die Ecke und beschwert sich über die GoBD des BMF: http://bit.ly/Bitkom-GoBIT
… etwas spät, oder?
Da hat die AWV jahrelang mit den GoBIT rumgemacht und diese von einem Jahr ins nächste verschoben. Der Veröffentlichung der GoBIT erfolgte sowieso nur, weill die GoBD aus den internen Abstimmungszirkeln (hier auf dieser Webseite) der Öffentlichkeit bekannt wurde.
Da kann man den BITKOM- und AWV-GoBIT-Befürwortern nur anraten, jetzt ihre Änderungs- und Ergänzungswünsche bei der GoBD anzumelden.