GoBD im Vergleich zu GoBS & GDPdU
30. April 2015 08:05 Uhr | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Permalink
Die GoBD "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" wurden unvermittelt gültig (ab 1.1.2015) und lösen die GoBS und die GDPdU ab. Doch was unterscheidet nun die GoBD von den GoBS und den GDPdU?
In unseren Seminarunterlagen haben wir die GoBD einmal einer intensiveren Betrachtung unterzogen, sie kommentiert und die einzelnen Abschnitte der Vorgänger GoBS und GDPdU referenziert. So zeigen sich deutliche Unterschiede, die besonders durch die Zusammenführung einer handelsrechtlichen Vorgabe für alle steuerpflichtigen Unternehmen mit einer Vorschrift aus dem steuerrechtlichen Umfeld für die Prüfer der Finanzverwaltung. Der Geltungsbereich des neuen Dokumentes ist größer und umfasst Anforderungen, die es vorher nicht gab (z.B. die Aufbewahrung von OCR-Ergebnissen, die neue Definition von "Auswertbarkeit", usw.). Hier ein Auszug aus unseren Seminar-Unterlagen: GoBD_kommentiert.pdf
Der nächste Termin für unser Seminar "Verfahrensdokumentation nach GoBD" (S11) ist übrigens am 23.06.2015 in Hamburg.