EGovG – Entwürfe in Deutschland und Österreich

27. Februar 2012 12:32 Uhr  |  Dr. Ulrich Kampffmeyer  |  Permalink


E-Government-Gesetze in Österreich und Deutschland – was sind die Gemeinsamkeiten, was die Unterschiede? Die Entwürfe für das deutsche EGovG und österreichische E-GovG sind abrufbar … und werden auch schon eifrig in Bezug auf Ihre Auswirkungen diskutiert.

E-Government-Gesetz – E-GovG in Österreich 

Den Entwurf des neuen E-Government-Gesetzes aus Österreich – mit Stand 27.02.2012 – kann man hier einsehen: http://bit.ly/zXbMGe

Was sind wesentliche Elemente?

  • Verwendung der Bürgerkarte mit bBK für Identifizierung und Authentifikation
  • Änderung der Schriftformerfordernisse
  • Amts-Signatur (natürlich eine qualifizierte, die auch Auswirkungen auf Ausdrucke hat – siehe Beweiskraft von Ausdrucken),
  • elektronische Akte (muss Formate benutzen, die während der Aufbewahrungsfrist lesbar bleiben .. .was, wenn die Aufbewahrungsfrist etwas länger ist als 20 Jahre?)

 

E-Government-Gesetz – EGovG – in Deutschland

Auch hier gibt es einen Entwurf für ein EGovG (Referentenentwurf vom 19.01.2012: http://bit.ly/x2b1dB. Den Projektplan kann man hier einsehen  und feststellen ,dass die Veröffentlichung für 2013 vorgesehen ist (die Österreicher sind da schneller). Die Publikation "Behördenspiegel" meint, dass das EGovG auf gutem Weg ist (http://bit.ly/z2676b).

Mit welchen wesentlichen Features kann man denn nun rechnen ):

  • Natürlich sind qualifizierte elektronische Signaturen weiterhin ein Thema – aber es wird mehr Bereiche geben, wo sie in der Kommunikation nicht mehr erforderlich ist (und damit auch hoffentlich nicht mehr bei der Archivierung)
  • Der nPK elektronische Personalausweis soll verstärkt genutzt werden. Dies gilt vorrangig für die EID
  • De-Mail wird offiziell gefordert (wird die Post nicht freuen)
  • Es muss der Zugang für elektronische Kommunikation von den Behörden gewährleistet werden (elektronische Identifizierungen nach § 18 des Personalausweisgesetzes und per De-Mail)
  • Der Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur beim Scannen soll entfallen (in § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie den entsprechenden Querschnittsnormen des SGB I und der Abgabenordnung neben der qualifizierten elektronischen Signatur einfacher handhabbare und dennoch ausreichend sichere Technologien zur formbedürftigen elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung zuzulassen.)
  • Ersetzendes Scannen soll die Papierform ersetzen. Dies hat Auswirkungen auf die Rechtssicherheit. Die Regelung betrifft damit auch elektronische Akten und Prozesse (und hätte so auch Auswirkungen auf das neue Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit … sic!).

Der deutsche Entwurf gibt schon wieder Anlass zu Diskussionen um die elektronische Signatur und das Nachsignieren. So wird schon in Kommentaren auf der Webseite des Behördenspiegels die Forderung erhoben, die Lockerung der Schriftform-Erfordernisse durch die Anwendung der TR-03125 TR-ESOR auszugleichen. Mit dem EGovG geht die Diskussion um das Nachsignieren in eine neue Runde.

Vergleicht man nun den deutschen und den österreichischen Entwurf, so entdeckt man viele sinnvolle Gemeinsamkeiten: elektronischer Personalausweis, elektronische Akte usw.

Die Unterschiede sind aber auch eklatant:
in Deutschland wird ein proprietäres E-Mail-Verfahren, De-Mail, etabliert. Aber auch OpenData ist ein (ungelöstes) Thema in Deutschland. Und es wird das Nachsignieren gefördert. Deutschland schafft hier offenbar immer noch nicht den Sprung über den eigenen Schatten!

Dr. Ulrich Kampffmeyer

Curriculum auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kampffmeyer

Ein Kommentar zu “EGovG – Entwürfe in Deutschland und Österreich

  • Wird das eGov-Gesetz jetzt durchgewunken?
    17. April 2013 um 16:39
    Permalink

    Die SPD will um 2 Uhr Nachts diskutieren – so schreibt zumindest das Fachmagazin eGovernment Computing am 17.04.2013: http://bit.ly/eGov-Gesetz

    "SPD will morgens um 2 Uhr debattieren | Innenausschuss stärkt neuen Personalausweis und De-Mail | 17.04.2013 | Gerald Viola | Die SPD will nicht, dass das eGovernment-Gesetz ohne Debatte „in 2./3. Lesung zu nachtschlafender Zeit um 2 Uhr morgens verabschiedet“ wird. Gegen die Stimmen der Opposition hat der Innen­ausschuss des Bundes­tags die Hürden für eine mögliche De-Mail-Konkur­renz hoch gelegt und die Online-Ausweisfunktion des nPA gestärkt. Der Innenausschuss hat den Weg für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ frei gemacht. Gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen votierte der Ausschuss für die Vorlage in modifizierter Fassung.  Zuvor hatte das Gremium mit den Stimmen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion einen Änderungsantrag der Koalition angenommen. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.  Ziel des Entwurfes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz solle Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten." 

    Quelle: http://bit.ly/eGov-Gesetz

     

    Der "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften", Drucksache 17/11473, vom 24.11.2012, findet sich hier: http://bit.ly/DE-eGov-alt

     

    … und die Post ist auch wieder im Rennen beim Thema De-Mail, trotz zuvor erfolgter Absage. Der Lobbyismus lässt grüßen … http://www.egovernment-computing.de/projekte/articles/402026/

     

    Eine ausführliche Darstellung der strittigen Punkte zur Anhörung am 21.03.2013 gibt es hier bei eGovernment Computing: http://www.egovernment-computing.de/projekte/articles/399057/  Darunter der bemerkenswerte Satz: "Ersetzen der qualifizierten elektronischen Signatur durch De-Mail und neuen Personalausweis: Die mangelnde Technikneutralität ist ein schwerwiegendes Argument gegen eine Festlegung auf De-Mail und neuer Personalausweis. Damit wird ein Technikstand festgeschrieben, von dem stark anzunehmen ist, dass in wenigen Jahren neue elektronische Identifikationsformen am Markt vorhanden sind. Dennoch ist es notwendig, nun zunächst die verfügbaren Möglichkeiten verbindlich zu regeln, um eine einheitliche Sicherheitsgrundlage zu schaffen." 

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