Eckpunkte des Regierungsprogramms “Digitale Verwaltung 2020”

17. April 2014 07:00 Uhr  |  PC_admin  |  Permalink


Das Bundeskabinett hat am 8. April die Eckpunkte für das neue Regierungsprogramm "Digitale Verwaltung 2020" beschlossen. Diese wurden vom Bundesinnenminister vorgelegt und sollen, zum Beispiel durch Einführung der elektronischen Akte bis 2020, die Verwaltung in Deutschland digitalisieren. Zweck ist die Vereinfachung der Verwaltungsarbeit, die dank Digitalisierung ebenenübergreifend und somit schneller sei.

Grundsätzlich geht es bei dem Regierungsprogramm "Digitale Verwaltung 2020" darum, das eGovernment-Gesetz koordiniert und konsequent umzusetzen. Hierfür hatte das Bundesministerium des Innern die Aufgabe, einen "ressortübergreifenden "Masterplan zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes"" vorzulegen.

In dem Dokument zu den Eckpunkten "Digitale Verwaltung 2020" werden folgende Ziele aufgeführt:

  1. Ziele sind eine effiziente elektronische Verwaltungsarbeit im Bund und medienbruch- sowie barrierefreie digitale Verwaltungsverfahren, die sich an den Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger sowie dem Bedarf der Wirtschaft und nicht nur an Fachzuständigkeiten der Behörden orientieren. Die Barrierefreiheit eines digitalen Verwaltungsverfahrens dient nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch allen Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung. Es soll zukünftig Standard werden, dass die öffentliche Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger auch elektronisch erreichbar ist. Die verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes werden darauf überprüft, welche Schriftformerfordernisse und Pflichten zum persönlichen Erscheinen wegfallen können (Normenscreening). In diesen Fällen können dann noch einfachere und nutzerfreundlichere elektronische Verfahren genutzt werden. Ab dem Jahr 2020 sollen Behördengänge weitgehend entbehrlich werden, soweit die Bürgerinnen und Bürger dieses wünschen und ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist.
  2. Die Grundsätze des Datenschutzes und der Informationssicherheit sind bei der elektronischen Kommunikation mit dem Bürger einzuhalten.
  3. Durch den Einsatz innovativer technischer Lösungen in der Verwaltung sollen mittelfristig Bürokratie abgebaut und Kosteneinsparungen angestrebt werden.
  4. Neue Lösungen im Bereich des E-Governments sollten aus Standardisierungs- und Wirtschaftlichkeitsgründen in der Regel ressortübergreifend entwickelt und implementiert werden.

Auch zu Finanzierung und föderalen Aspekten finden sich konkrete Aussagen in dem Dokument. Zum Beispiel sollen Mitarbeiter an Fortbildungen teilnehmen um ihre Kompetenzen auf bestimmten Gebieten zu verbessern.

Die verabschiedeten Eckpunkte bilden die Grundlage für die inhaltiche Ausrichtung des Regierungsprogramms, das dem Bundeskabinett im Sommer zum Beschluss vorgelegt wird.

Die Pressemitteilung der Bundesregierung kann auf verwaltung-innovativ.de nachgelesen werden.

Vorgaben für proprietäre Systeme behindern den effizienten Einsatz

Das eGovernment-Gesetz vom 01.8.2013 beinhaltet eine Reihe von „Pferdefüßen“, die sich auch im Aktionsplan wiederfinden. Da spukt immer noch die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) herum, es soll De-Mail ausgebaut werden – diesmal mit zentralen Diensten und es wird die eAkte zum zentralen Bestandteil erhoben. Erinnern wir uns: Die eAkte ist auch im Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit beschrieben und dort, wie auch im EGovG finden sich die BSI TR 03138 und TR 03125 wieder. So wird auch mit der jetzt veröffentlichten neuen Planung dem Signieren beim Scannen, der QES, dem Nachsignieren, der De-Mail und anderen deutschen Sonderlocken „Tür-und-Tor“ geöffnet. Ob dies auch Kommunen und öffentlich-rechtliche Unternehmen mitmachen wollen? Bisher scheint die Bereitschaft nicht sehr groß. So wird es letztlich auch davon abhängen, wieviel Geld und wieviel Ressourcen der Bund wirklich bereitstellt.

Elektronische Akte

Einen PROJECT CONSULT Artikel zum Thema "Virtuelle Akte" gibt es übrigens hier: http://www.PROJECT-CONSULT.de/Files/Virtuelle Akte 200706.pdf

Die elektronische Akte ist auch Thema auf unserer 8. Records Management Veranstaltung am 25.11.2014 in Frankfurt: http://records-management.project-consult.de/ecm/seminar/records_management_konferenz_2014

 

Neuen Kommentar verfassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Ich stimme zu, dass die von mir eingegebenen Daten einschließlich der personenbezogenen Daten an PROJECT CONSULT übermittelt und dort zur Prüfung der Freischaltung meines Kommentars verwendet werden. Bei Veröffentlichung meines Kommentars wird mein Name, jedoch nicht meine E-Mail und meine Webseite, angezeigt. Die Anzeige des Namens ist notwendig, um eine individuelle persönliche Kommunikation zu meinem Beitrag zu ermöglichen. Anonyme oder mit falschen Angaben eingereichte Kommentare werden nicht veröffentlicht. Zu Nutzung, Speicherung und Löschung meiner Daten habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Ich versichere, alle gültigen Vorgaben des Urheberrechts beachtet zu haben. Ich habe keine Bilder, Grafiken, Texte oder Links in meinem Beitrag verwendet, die durch CopyRight, Leistungsschutzrecht oder Urheberrecht geschützt sind. Für den Inhalt meines Kommentars bin ich trotz Prüfung und Freischaltung durch PROJECT CONSULT ausschließlich selbst verantwortlich. Meine Rechte am Beitrag werden bei PROJECT CONSULT nur durch die CC Creative Commons by-nc-nd Vorgaben gewahrt.