Das Ministerium äußert sich zum KassenG
7. November 2019 18:09 Uhr | | Permalink
Zum 1.1.2020 treten die Änderungen durch das “Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” (KassenG) in Kraft. Dies beinhaltet erweiterte Belegausgabepflichten, die lückenlose Aufzeichnung aller Transaktionen, die Ausgabe der Transkationen als auswertbares Protokoll für die elektronische Aufbewahrung sowie der Einsatz eine zertifizierte Technische SicherheitsEinrichtung (TSE, wie vom BSI spezifiziert). Man sollte sich auch nicht darauf verlassen, dass das BMF mit Schreiben vom 6.11.2019 eine “Nichtbeanstandungsregelung” bis zum 30.09.2020 für die TSE erlassen hat, aber ausdrücklich darauf hinweist, dass die erforderlichen Maßnahmen für die Erfüllung des KassenG unverzüglich begonnen werden müssen. Auch die Meldepflicht ist zeitweilig aufgeschoben. Nicht zuletzt geht es dabei auch um die revisionssichere Aufbewahrung und die Prüfbarkeit entsprechend den GoBD.