Bundestag: Gesetz zur elektronischen Akte

26. August 2017 15:05 Uhr  |  Dr. Ulrich Kampffmeyer  |  Permalink


Die positive Nachricht: die elektronische Akte erhält Vorrang vor der Papierakte.
Der Bundestag hat bereits am 17.05.2017 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung “Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs” (18/9416) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/12203) angenommen. Das Gesetz zielt auf eine vollständig elektronische Aktenführung, auch für Gerichtsfälle, ab. Daneben sieht das Gesetz vor, vorläufig neben der elektronischen Akte die herkömmliche Aktenführung in Papierform zu ermöglichen. Ab 2026 soll dann ausschließlich mit elektronischen Akten gearbeitet werden. Dies bedeutet, dass die elektronische Form Vorrang vor der Papierform auch in der öffentlichen Verwaltung erhält. Die Digitalisierung in der gesamten Justiz soll bis spätestens 2026 abgeschlossen sein. Daneben soll das Verfahren bei der Übertragung von Schriftstücken in die elektronische Form in allen Verfahrensordnungen vereinheitlicht werden. Und hier kommen dann wieder die aktuellen “Pferdefüße” des Gesetzes ins Spiel: elektronische Signaturen, De-Mail & Co. Das nennt sich dann in der Ankündigung “die Erfordernisse bei Zustellungen vereinfachen”. Das Justizkommunikationsgesetz JKOMG sieht immer noch die leidige qualifizierte elektronische Signatur deutscher Prägung vor und von Vereinfachung nichts zu sehen.

Dr. Ulrich Kampffmeyer

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