Geschäftsgeheimnisgesetz
22. März 2019 15:49 Uhr | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Permalink
Der Bundestag hat am 22.3.2019 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Geschäftsgeheimnisgesetzes http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/047/1904724.pdf in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/083/1908300.pdf angenommen. Es handelt sich um ein Umsetzungsgesetz der europäischen Richtlinie, die bereits gilt. Das GeschgehG Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung fordert wieder Kontrollmechanismen und Dokumentation, die sich nahtlos in die ähnlichen Themen GoBD, DSGVO, IT-Sicherheitsgesetz (auch neu https://www.activemind.de/magazin/it-sicherheitsgesetz-kritis/; 2016 https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Industrie_KRITIS/KRITIS/IT-SiG/it_sig_node.html) einordnen lassen. Allen liegt ein Sicherheitssystem und die entsprechende nachvollziehbare Dokumentation zu Grunde. Das alles schreit nach Selbstdokumentation der Systeme, weil man manuell bei all den Dokumentationsanforderungen nicht mehr hinterherkommt (http://bit.ly/Selbst-Dokumentation).