Elektronische Rechnungen ohne elektronische Signatur – Praxishinweise von PSP

18. Mai 2011 16:21 Uhr  |  Dr. Ulrich Kampffmeyer  |  Permalink


Zwar gibt es schon ein Faq des Bundesministerium der Finanzen, jedoch ist dieses in einigen Ausführungen nicht so klar, z.B. bei den Aufbewahrungsmedien, wie man sich dies wünschen würde. PSP hat deshalb noch Zusammenfassung mit praktischen Hinweisen veröfffentlicht, was denn alles nach dem 17.2011 zu beachten ist.

Stefan Groß und Martin Lamm, PSP Peters Schönberger & Partner, München, 18.05.2011 –
Elektronische Rechnungen – Praktische Hinweise zur Neuregelung ab dem 01.07.2011

Unter der Zielsetzung, die elektronische Rechnungsstellung durch eine Gleichstellung mit der Papierrechnung zu vereinfachen, wurden in den letzten Jahren wiederholt diverse Vorschläge diskutiert. Ausgehend von einer Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie will der deutsche Fiskus bereits ab 01.07.2011 Rechnungen auch ohne Verwendung der bislang geforderten elektronischen Signatur oder des EDI-Verfahrens zum Vorsteuerabzug zulassen. Doch ganz ohne Voraussetzungen kommt auch die Gesetzesnovellierung nicht aus. Insbesondere die Notwendigkeit eines innerbetrieblichen Kontrollverfahrens mit Prüfpfad hinterlässt noch offene Fragen und bewegt die Electronic-Invoicing-Gemüter.

http://www.psp.eu/media/beitraege/e-billing-praxinhinweise_16052011.pdf

 

 

Dr. Ulrich Kampffmeyer

Curriculum auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kampffmeyer

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