Elektronische Rechnung in Italien zwingend ab Januar 2019

2. Mai 2018 10:03 Uhr  |  Dr. Ulrich Kampffmeyer  |  Permalink


Wie wir schon an anderer Stelle berichtet haben, schreitet die Umsetzung der elektronischen Rechnung außerhalb Deutschlands schneller voran als hier. Nun berichtet auch VER, der Verband elektronische Rechnung, über den Status der Umsetzung der elektronischen Rechnung in Italien

Ab dem 01.01.2019 müssen Unternehmen in Italien ihre Rechnungen über das offizielle Austauschsystem „Sistema di Interscambio“ (SdI) übermitteln – und das sowohl B2B als auch B2C. Betroffen sind neben den inländischen Rechnungsstellern auch alle ausländischen Unternehmen, die in Italien als Zulieferer oder Dienstleister für italienische Kunden registriert sind. Mit der umfassenden Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsversand geht Italien einen weiteren großen Schritt hin zum faktisch „geschlossenen“ Clearance-System.

Das geschlossene Clearance-System zielt gegen den Steuerbetrug. Es ein solches Verfahren wird bereits in einer Reihe von südamerikanischen Staaten eingesetzt. Während in Deutschland die öffentliche Verwaltung noch an der E-Rechnungs-Pflicht herumlaboriert, geht es in Italien für alle am 1.1.2019 – also in einem halben Jahr los (und jeder der Geschäfte mit oder in Italien macht, muss sich bis dahin anpassen). Leider benötigt man für die Nutzung des italienischen Clearance-Systems eine aufwändige elektronische Signatur. Da helfen leider die deutsche QES oder die eID nicht. Die Dokumente mit dieser Signatur sind außerdem aufzubewahren und das Archivieren dieser Dokumente ist auch “nicht ohne”. Da sind wir mit den elektronischen Rechnungen in Deutschland, die nicht unterschrieben werden müssen, weiter. Aber Italien will halt den Steuerbetrug gezielt durch diese Hürde unterbinden. Der Ansatz mit einer kostenlosen Web-Oberfläche, die es Kleinunternehmen ermöglicht, Rechnungen einzureichen, erinnert an den Ansatz des föderalen Portals zum Einreichen elektronischer Rechnungen an die öffentliche Verwaltung. Letzteres ist aber kein generischer Ansatz wie das italienische Clearance-Verfahren.

In anderen europäischen Staaten wird das Verfahren beobachtet und die deutschen QES-Anbieter wittern auch hier wieder Morgenluft. Man könne doch auch für elektronischen Rechnungen in Deutschland die QES wieder einführen. Kontra die Sonderlocken heißt es daher wieder:

Ceterum censeo Carthaginem (TR ESOR, QES, TR Resiscan,  … ) esse delendam.

 

Dr. Ulrich Kampffmeyer

Curriculum auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kampffmeyer

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