E-Invoicing

19. Oktober 2015 05:54 Uhr  |  Dr. Ulrich Kampffmeyer  |  Permalink


Das Thema Elektronische Rechnung (eInvoicing) hat in diesem Jahr deutlich an Fahrt gewonnen. Besonders die Vorgaben in der öffentlichen Verwaltung erhöhen den Verwendungsdruck und zugleich die Akzeptanz für elektronische Rechnungen.

Die europäische Richtlinien RL 2014/24/EU und RL 2014/55/EU sehen vor, dass in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ab 2018 elektronische Rechnungen anerkannt und selbst genutzt werden. Die Richtlinie trat am 26. Mai 2014 in Kraft. Bereits seit dem 1.7.2011 sind in Deutschland gemäß Steuervereinfachungsgesetz 2011, mit dem die EU-Richtlinie Richtlinie 2010/45/EU umgesetzt wurde, elektronische Rechnungen und klassische Papierrechnungen gleichgestellt. Den Kern der Anforderungen der RL 2014/24/EU für Ausschreibungen bildet die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, elektronische Rechnungen durch ihre Verwaltungen entgegenzunehmen und zu verarbeiten, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und einer Syntax entsprechen, die in der von der Kommission veröffentlichten Liste aufgeführt ist (Art. 4 Abs. 1). Das CEN hat von der EU den Auftrag erhalten, einen einheitlichen, XML-basierten Standard für elektronische Rechnungen zu erarbeiten, der als EN 16931 normiert wird. Die Vorgaben für die Erstellung eines solchen Normungsauftrages der Kommission ergeben sich insbesondere aus Art. 10 der Normungsverordnung 1025/2012/EU. Die Verabschiedung des Standards ist nach der aktuellen Planung bis 2017 zu erwarten (Standardisierungen brauchen halt ihre Zeit). Vorhandene Standards wie EDIFACT, UBL und CII sollen bei dem XML-Fomat berücksichtigt werden. Bereits in 2018 soll aber entsprechend der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung in allen öffentlichen Verwaltungen elektronische Rechnungen mit dem EN-16391-Format genutzt werden.

Hierdurch gerät der deutsche Standard ZUGFeRD unter Druck. Selbst wenn in einem der vorgesehenen XML-Profile der europäische Standard implementiert wird, so ist doch das PDF/A-3-Container-Format nach Meinung internationaler Experten nicht mit der EU-Richtlinie konform. Auch die deutsch-französische Allianz zur Förderung des hybriden Formates dürfte hieran nichts ändern.

Ergänzend zum Thema elektronische Rechnung da das EU-Parlement am 8. Oktober eine neue Vorschrift zu mehr Sicherheit und Innovation bei europäischen Zahlungen (u.a. M-Payments) verabschiedet. Die neuen Vorschriften sollen den Verbraucherschutz verbessern und die Sicherheit von Zahlungsdiensten erhöhen. Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie fügt sich in eine Reihe von Rechtsvorschriften zur elektronischen Rechnung ein.

In Deutschland hat der Staatssekretärs-Ausschuss "Digitale Verwaltung" über den Zeitplan zur Umsetzung der eRechnung im Oktober 2015 eine Entscheidung getroffen: die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 27. November 2018 verbindliche Regelungen erlassen, die den Austausch von Rechnungen in elektronischer Form mit öffentlichen Auftraggebern des Bundes vorschreiben (es dauert also noch eine Weile). Die Zielvorgabe bezieht sich zunächst auf die Bundesstellen. Die EU-Richtlinie betrifft aber alle Verwaltungen und Behörden. Deutschland ist mal wieder einer Langsamsten und die Frage des Formates, ob die EN 16391 als reine XML-Datei oder verpackt in ein ZUGFeRD, blieb offen. In Österreich ist man da heute schon weiter.

Auch in den USA gibt es inzwischen eine vergleichbare Initiative: das US Memorandum 15-19 „Improving Government Efficiency and Saving Taxpayer Dollars Through Electronic Invoicing”. Diese Verordnung soll bis 2018 umgesetzt sein.

Am fortschrittlichsten sind jedoch die lateinamerikanischen Staaten, die mit eher brachialer Gewalt (gegen die Steuerverkürzung) flächendeckend ein einheitliches XML-basiertes Rechnungsformat durchgesetzt haben.

Die elektronische Rechnung ist so ein globaler Trend auch in der öffentlichen Verwaltung geworden – der aber langsamer als die freie Wirtschaft in Fahrt kommt.

In der freien Wirtschaft bestimmt – neben den traditionellen und bewährten EDI-Verfahren im B2B – die einfache PDF-Rechnung, die nicht nur an Unternehmen (B2B) sondern besonders auch an die Endverbraucher (B2C) versendet oder im Download bereitgestellt wird.

Leider dominieren bei den Diskussionen immer die rechtlichen und Format-Fragen. Dabei liegt der größte Vorteil in den durchgängigen Prozessen bei der (teil)automatisierten Erstellung von Ausgangsrechnungnen und Verarbeitung von Eingangsrechnungen. Dies wurde von Dr. Ulrich Kampffmeyer in zwei Vorträgen beleuchtet:

E-Rechnungsgipfel

Die Integration der E-Rechnung in bestehende IT-Landschaften (deutsch)
Dr. Ulrich Kampffmeyer
8. Juni 2015 | Wiesbaden
Folien (Handout Version inkl.  ausgeblendeter Folien)

Exchange Summit

Integration of E-Invoicing Into The Existing IT Landscape (English)
Dr. Ulrich Kampffmeyer
October 5, 2015 | Barcelona | Spain
Slides (complete handout version incl. hided slides)

 

Dr. Ulrich Kampffmeyer

Curriculum auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kampffmeyer

2 Kommentare zu “E-Invoicing

  • Europäische Kommission zur elektronischen Rechnung
    31. Oktober 2015 um 15:51
    Permalink

    In Ihrer Pressemitteilung zur Ratifizierung des Vorschlags der Europäischen Kommission für mehr Sicherheit und Innovation bei europäischen Zahlungen durch das Europäische Parlament vom 8. Oktober 2015 läutet die EU eine neue Ära des elektronischen Geschäftsverkehrs ein. Die neuen Vorschriften zur "Directive on Payment Services (PSD)" und zum überarbeiteten "Payments legislative package" (2013) "verbessern den Verbraucherschutz bei Zahlungen, fördern die Entwicklung und Nutzung innovativer mobiler und Online-Zahlungen und machen europäische Zahlungsdienste sicherer". Press release: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5792_de.htm; Richtlinie in Deutsch: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32007L0064

    Antwort
    • Entwurf prEN 16931
      15. Juli 2016 um 16:09
      Permalink

      Electronic invoicing – Semantic data model of the core elements of an electronic invoice (prEN 16931:2015): der Entwurf des CEN beinhaltet das semantische Modell mit der Spezifikation für das zukünftig europaweit gültige Rechnungsformat der öffentlichen Verwaltung.

      Der europäische Norm-Entwurf prEN 16931:2015 führt ein semantisches Datenmodell für die Kernelemente einer elektronischen Rechnung ein. Das semantische Modell umfasst nur die wesentlichen Informationselemente, die eine elektronische Rechnung enthalten muss, um europaweit die rechtliche (einschließlich steuerrechtliche) Richtigkeit sicherzustellen und die Interoperabilität für den grenzüberschreitenden Handel, den branchenübergreifenden Handel und den Binnenhandel zu ermöglichen. Das semantische Modell kann von Organisationen des öffentlichen und privaten Sektors bei der Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge angewendet werden. Es kann auch bei der Rechnungsstellung zwischen Unternehmen des Privatsektors angewendet werden.

      Das prEN 16931 wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 434 "Projekt-Komitee – Elektronische Rechnungsstellung" (Sekretariat: NEN, Niederlande) unter Beteiligung deutscher Experten erarbeitet.
      Von deutscher Seite ist hierfür der DIN-Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen (NIA), Arbeitsausschuss NA 043-03-03 AA "Elektronisches Geschäftswesen" zuständig.
      Grundlage der Arbeiten im CEN/TC 434 war das von der EU-Kommission an CEN erteilte Normungsmandat M/528 "Standardisation request to the European standardisation organisations as regards a European standard on electronic invoicing and a set of ancillary standardisation deliverables pursuant to Regulation (EU) No 1025/2012 of the European Parliament and of the Council", das zur Umsetzung der entsprechenden Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen angesetzt wurde. Diese Richtlinie muss in allen Organisationen der öffentlichen Verwaltung bis Ende 2018 umgesetzt sein. In Deutschland wurde jüngst ein Gesetzentwurf für die Umsetzung der elektronischen Rechnung in der öffentlichen Verwaltung vorgelegt.

      Der Entwurf befindet sich in der Abstimmung. Mit dem DOR ist Ende 2016 zu rechnen.

      Auch ZUGFeRD soll das Modell unterstützen.

      Antwort

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