#Datenschutztag

28. Januar 2020 14:21 Uhr  |  Dr. Ulrich Kampffmeyer  |  Permalink


Am 28.1.2020 ist der europäische Datenschutztag. Hier das passende Statement der EU dazu: EU Data Protection Day 2020.

Der Europäische Datenschutztag ist ein auf Initiative des Europarats ins Leben gerufener Aktionstag für den Datenschutz. Er wird seit 2007 jährlich um den 28. Januar begangen. Dieses Datum wurde gewählt, weil am 28. Januar 1981 die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet worden war.

Ziel des Europäischen Datenschutztages ist es, die Bürger Europas für den Datenschutz zu sensibilisieren. Dies soll durch Aktionen aller mit dem Datenschutz betrauten Organisationen erfolgen.

2008 schlossen sich die Vereinigten Staaten und Kanada der Initiative der Europäischen Kommission an. Seitdem wird in diesen Staaten zeitgleich mit dem Europäischen Datenschutztag der Data Privacy Day begangen.

Im vergangenen Jahr zeigten die ersten Verurteilungen mit hohen Geldstrafen (Übersicht über verhängte Strafen), dass das Thema Datenschutz wichtig geworden ist. Gerade in Deutschland wurden recht hohe Strafen verhängt. Die Liste der Skandale, wo Daten nicht ausreichend geschützt oder mißbraucht wurden, wird länger.

Zwanzig Monate ist es her, das die GDPR General Data Protection Rules europaweit in Kraft getreten sind. Inzwischen haben sich auch andere Staaten ähnliche Regeln gegeben, so z.B. in Kalifornien.

Aber es zeigten sich auch “Stilblüten”, wie z.B. Initiativen, die die Namensschilder an Hochhäusern abschaffen wollten,. da die Namen DSGVO relevant seien. Es muss sich also noch einiges “einpegeln”. In Deutschland gab es gleich zwei Anläufe mit dem DSAnpUG, das BDSG konform mit der DSGVO zu machen – um damit einige liebgewonnene Löckchen auch in der europäischen Ära der GDPR zu behalten.

Kritisch sind Fälle wie die Deutsche Wohnen, wo das Thema “Löschen in Archiven” eine wichtige Rolle spielt. Dies betrifft jede ältere Archivsysteminstallation, die nicht in der Lage ist, personenbezogene Daten herauszufiltern, zu isolieren und mit Nachweis zu Löschen. Dies dürften tausende von Installationen sein.

Das Thema Datenschutz, auch unter dem Gesichtspunkt des GeschGehG und der zukünftigen e-Privacy-Richtlinie (letzterer Entwurf wurde jüngst mal wieder gekippt) bleibt also spannend.

Eine Erkenntnis darf man allerdings nicht ignorieren: kleinere und mittelständische Unternehmen werden nie in der Lage sein buchstabengetreu und vollständig alle Anforderungen und Auswirkungen der DSGVO im Unternehmen umzusetzen.

Dr. Ulrich Kampffmeyer

Curriculum auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kampffmeyer

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